Die
Voraussetzungen zur Teilnahme sind in der VO (EU) Nr.
1178-2011 festgelegt:
·
Mindestens 75 Stunden als
verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Ballonen,
·
davon mindestens 15
Stunden auf der Klasse von Ballonen (Heißluft-,
Gasballon, Heißluft-Luftschiff) auf der Flugunterricht
erteilt werden soll,
·
die Absolvierung einer
Vorab-Testfahrt innerhalb der letzten 6 Monate vor Beginn
des Lehrgangs bei der die Eignung des Bewerbers
festzustellen ist durch einen Lehrer der mindestens 50
Stunden praktische Ausbildungserfahrung nachweisen kann,
·
bei Erwerb der
Lehrberechtigung 18 Jahre alt sein.
Zum
Nachweis der erfolgreichen Vorab-Testfahrt
ist das Formular
zu verwenden.
Die Inhalte des Lehrgangs zur
Erlangung folgender Kompetenzen:
Theorieausbildung:
in mindestens 25 Stunden
Lehren und Lernen sowie mindestens 30 Stunden theoretischer
Unterricht einschließlich
Fortschrittsüberprüfung (= 55 h Unterricht).
Praxisausbildung:
Prüfungen
im
Anschluss
an den Lehrgang (Beurteilung der Kompetenz):
Die Prüfung besteht
aus einem theoretischen und praktischen Teil.
Der theoretische Teil
besteht aus einer
Die praktische Prüfung nach erfolgter praktischer Ausbildung besteht aus einer Prüfungsfahrt in der der Bewerber bei einer praktischen Ausbildungsfahrt mit einem ‘Schüler‘ seine erworbene Lehrerkompetenz nachweist.
Info : 07541 6019140 email : klaus.hartmann@gmx.de
Stand 09.11.2015